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Stiften | Stiftung Hospiz Veronika

Stiftung Hospiz Veronika
Die Stiftung unterstützt das Hospiz Veronika als einen Ort der Bildung, der Ausbildung und des Austauschs, der Begleitung und Reflexion, der emotionalen Entlastung und Spiritualität. Sie stärkt Menschen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, für Sterbende da zu sein. Die Stiftung trägt den Gedanken der menschlichen Begleitung Sterbender über Generationen weiter und fördert die notwendige wirtschaftliche Grundlage zur Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben langfristig durch Aufbau eines soliden Kapitalgrundstockes, der unabhängig von den aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten den Fortbestand des Hospiz Veronika sichert.

Stifterin oder Stifter werden
Durch Ihre Zustiftung erhält die Stiftung Hospiz Veronika zur ausschließlichen Verwendung für den Stiftungszweck eine Zuwendung, die das Grundstockvermögen und damit die Leistungsfähigkeit der Stiftung erhöht. Das Vermögen der Zustiftung bleibt auf Dauer erhalten. Nur die erwirtschafteten Erträge sind für den Stiftungszweck zu verwenden. So verstärken Ihre Zustiftung Impulse, die die Gründer der Stiftung Hospiz Veronika gesetzt haben.

Stifter oder Stifterin werden können Sie durch lebzeitige Zustiftungen oder durch entsprechende Anordnungen in Ihrem Testament.

Für lebzeitige Zustiftungen steht Ihnen folgende Bankverbindung der Stiftung Hospiz Veronika zur Verfügung:

CaritasStiftung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
IBAN DE25 6005 0101 0002 5612 79
BIC: SOLADEST600
Landesbank Baden-Württemberg
Verwendungszweck: Zustiftung Stiftung Hospiz Veronika

Die auf diesem Konto eingehenden Zuwendungen werden als Zustiftungen zum Grundstockvermögen der Stiftung Hospiz Veronika verwendet. Zustiftungen können Sie als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer absetzen. Die Stiftung Hospiz Veronika kann Ihnen hierzu eine entsprechende Zuwendungsbestätigung ausstellen.

Wenn Sie nach Ihrem Tod eine Zustiftung tätigen wollen, können Sie dies durch ein Testament tun, in dem Sie die Stiftung Hospiz Veronika mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft bedenken. Die Stiftung Hospiz Veronika ist von der Erbschaftssteuer befreit, so dass ihre gesamte Zustiftung uneingeschränkt dem Stiftungszweck zugutekommt.

Falls Sie dies wünschen, können Sie Ihre Zustiftung auch mit Ihrem Namen oder dem Namen einer geliebten Person versehen und durch den so geschaffenen eigenen Namens-Stiftungsfonds ein sichtbares Zeichen ihres Engagements setzen. Ein Beispiel wie eine Zustiftung über Generationen hinweg mit einem Namen verbunden wirken kann, sehen Sie hier...

Spenden
Sie wünschen, dass Ihre gesamte Zuwendung und nicht nur deren Erträge verwendet und aufgebraucht werden darf und damit zeitnah Gutes für das Hospiz Veronika und dessen Gäste getan wird? In diesem Fall freuen wir uns über Ihre Spende an den Förderkreis Hospiz Veronika e.V.

Für Fragen und nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stiftung Hospiz Veronika
Wolfgang Riehle            
Vorsitzender des Kuratoriums
Tel. 07121 820 1380    
E-Mail: stiftung@hospiz-veronika.de 

Hospiz Veronika
Andreas Herpich
Hospizleitung
Tel. 07121 820 1380
E-Mail: andreas.herpich@keppler-stiftung.de 

 

Unseren Flyer "Menschliche Begleitung unterstützen" finden Sie hier