Seit dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Überwiegend wurden die Regelungen des Lockdowns verlängert, teilweise auch verschärft. Betroffen sind auch die Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen CoronaVO gibt es ab sofort neue Besuchsregelungen. Folgende Auflagen gelten für Besucherinnen und Besucher in stationären Einrichtungen:
Für konkrete Informationen zu der veränderten Besuchsregelung und der notwendigen Besucherselbstauskunft/Besuchererklärung setzen Sie sich bitte vor Ihrem geplanten Besuch mit uns in Verbindung.
In unserer Einrichtung in Eningen, wenige Kilometer von Reutlingen entfernt, leisten wir umfassende Pflege, Betreuung und Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und bieten die Sicherheit einer intensiven medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Wichtig ist uns die bestmögliche Lebensqualität bis zum Tod - ohne lebensverlängernde oder lebensverkürzende Maßnahmen.
Wir möchten unseren Gästen, den von einer schweren Krankheit betroffenen Menschen, ermöglichen, die letzte Lebensphase soweit wie möglich nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten näher. Und nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Trägerin: Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung (Sindelfingen), in Baden-Württemberg mit derzeit 31 Einrichtungen einer der großen Dienstleister in der Altenhilfe und Krankenpflege.